Eingetragen am 04.04.2015

Ermordung freiwilliger Helfer des Roten Halbmondes

#ProtectOurVolunteers
Foto: Syrian Arab Red Crescent

Mit Trauer und mit Wut müssen Rotkreuzmitglieder auf der ganzen Welt zur Kenntnis nehmen, dass erneut freiwillige Helfer in bewaffneten Konflikten getötet wurden. Am 03.04.2015 wurden die Brüder Khaled Ahmed Bahuzaim und Mohammed Ahmed Bahuzaim in Aden (Jemen) getötet, während sie gerade versuchten, Verwundete in einen wartenden Krankenwagen zu bringen. Beide waren deutlich mit den Schutzzeichen des Roten Halbmondes gekennzeichnet. Am selben Tag wurden in Idlib (Syrien) Ibrahim Eid und Mohamad Ahmad Kamouaa getötet. Ihre Aufgabe zu diesem Zeitpunkt war, Tote der Kampfhandlungen zu bergen und Schutzräume für zivile Flüchtlinge aus Idlib vorzubereiten. Beiden standen ebenfalls unter dem Schutz des Roten Halbmondes.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass in den aktuellen Konflikte auf der Welt die Schutzzeichen der internationalen Rotkreuzbewegung von allen Parteien nicht geachtet werden. Daher fordern wir gemeinsam mit Rotkreuzfreiwilligen auf der ganzen Welt: Respektiert die Schutzzeichen! Schützt unsere Freiwilligen!

Die Konfliktparteien haben Angriffe auf gekennzeichnete Freiwillige zu unterlassen. Die Bereiche, in denen diese tätig werden, sind zu schützen. Den Frewilligen ist freier Zugang zu Verwundeten, zu Sanitätszonen, Schutzräumen für die Zivilbevölkerung usw. zu gewähren – und dies sofort und ohne weitere Tote! In Syrien sind seit Beginn der Kampfhandlungen bereits 50 geschützte Freiwillige des Roten Halbmondes bei Kampfhandlungen getötet worden. Es darf in Syrien und an anderen Kriegsschauplätzen keine weiteren Toten mehr geben.

Grundlage unserer Forderung sind die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, die eindeutige Verpflichtungen für die Konfliktparteien enthalten: „Das ausschließlich zum Aufsuchen, zur Bergung, Beförderung oder Behandlung von Verwundeten und Kranken oder zur Verhütung von Krankheiten verwendete Sanitätspersonal […] wird unter allen Umständen geschont und geschützt.“ (Art. 24 GA I). Zu ihrer Kennzeichnung tragen die Freiwilligen Helfer deutlich sichtbar die Schutzzeichen (in arabischen Ländern Roter Halbmond auf weißem Grund), die Konfliktparteien sind verpflichtet, die Einhaltung der mit den Zeichen verbundenen Regeln zum Schutz der Helfer „unter allen Umständen durchzusetzen“ (Art. 1 ZP III).

#ProtectOurVolunteers

Gemeinsame Stellungnahme des ICRC, der IFRC sowie des Jemenitischen und des Syrischen Roten Halbmondes zur Tötung von Helfern (externer Link vom 03.04.2015)

ICRC verurteilt Tötung eines Mitarbeiters in Mali (externer Link vom 30.03.2015)

Peter Scholl-Latour über die Bedeutung der Schutzzeichen in aktuellen Konflikten (externer Link vom Juni 2014)