Das Humanitäre Völkerrecht und die Genfer Konventionen
Das Humanitäre Völkerrecht
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen.
(Zu diesem Video gibt es einen zweiten Teil, wird nach dem Abspielen zur Auswahl auch angezeigt)
Die Genfer Konventionen in Kürze
Der Film erinnert an den humanitären Geist, der vor 150 Jahren zur ersten Genfer Konvention führte und zeigt die wichtigsten Regeln auf, die entwickelt wurden um die Brutalität des Krieges zu begrenzen.
Verbreitungsarbeit
Wir setzen fort, was Henry Dunant im Jahre 1864 begann.
Die Verbreitung der Regeln des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze und Ideale der Bewegung ist eine der Hauptaufgaben der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und respektieren.
Gemäß Artikel 3 der Statuten der Bewegung und § 2 der Satzung des DRK hat sich auch das Deutsche Rote Kreuz die Verbreitungsarbeit zur Aufgabe gemacht. Als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich wurde es zudem ausdrücklich in § 2 DRK-Gesetz mit der Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und die Grundsätze und Ideale der Bewegung sowie mit der Unterstützung der Bundesregierung hierbei beauftragt.
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil unseres Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.